Ihre Rechte & Ansprüche als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall

Ein Verkehrsunfall kann schnell passieren. Was genau Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall sind, wird hier in unserem Beitrag behandelt. Dabei legen wir unseren Fokus nur auf Kfz-Haftpflichtschäden. Hierbei muss die Versicherung des Unfallverursachers für alle Kosten aufkommen, die mit dem Unfall zusammenhängen, um einen Zustand wie vor dem Unfall wiederherzustellen. Und dabei ergeben sich schnell unterschiedliche Konfliktpotentiale, weil die gegnerische Versicherung natürlich Ihre eigenen Interessen vertreten will.

Und so kommen wir gleich zum ersten Punkt auf unserer Liste:

Sie haben Anspruch auf die Wahl Ihres eigenen KFZ Sachverständigen!

Sie haben das Recht bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall sich Ihren eigenen KFZ Gutachter auszusuchen. Die gegnerische Versicherung muss die Kosten für den KFZ Gutachter übernehmen. Lassen Sie sich von der gegnerischen Versicherung nicht irgendetwas anderes einreden!

Eigener Rechtsanwalt zu Ihrer Verteidigung

Manchmal ist der Unfall etwas komplizierter und man kann sich nicht einigen – da ist es wichtig zu wissen, dass Sie bei einem unverschuldeten Unfall sich Ihren eigenen Rechtsanwalt aussuchen dürfen. Für die Anwaltskosten müssen Sie nichts zahlen, da das die gegnerische Versicherung für Sie übernimmt.

Selbstständige Wahl der Werkstatt für die Reparatur Ihres beschädigten Fahrzeugs

Sie allein dürfen entscheiden, in welcher Werkstatt Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Falls Sie sich über die Werkstatt nicht sicher sind, können Sie sich auch von Ihrem KFZ Gutachter beraten lassen. Oft kooperieren diese mit bestimmten Werkstätten zusammen und wissen somit genau, welche die richtige für Sie ist.

Auswahl zwischen Auszahlung der Schadenssumme oder Reparatur

Als Geschädigter haben Sie das Recht, anstatt einer Reparatur auch einfach das Geld dafür zu verlangen. Bei einer Auszahlung steht Ihnen jedoch keine Auszahlung der Mehrwertsteuer zu. Ob und wie Sie den Schaden reparieren lassen, ist Ihre freie Entscheidung. Sie können das beschädigte Fahrzeug auch selbst oder nur teilweise reparieren lassen. Was Sie letztendlich mit dem Geld anstellen ist Ihnen überlassen. Sie müssen damit keine Reparatur nachweisen. Wichtig dabei ist nur, dass Ihnen die Summe erstattet wird, die Ihnen für den Schaden zusteht!

Anspruch auf einen Mietwagen in der Zeit des Ausfalls

Sie dürfen sich für die Zeit des Fahrzeugausfalls in Ihrer Fahrzeugklasse ein entsprechendes Mietfahrzeug aussuchen, solange es in einem bedeutenden Umfang benötigt wird. Die Mietwagenkosten übernimmt dabei die gegnerische Versicherung. Rufen Sie uns gerne nach und besprechen, welche Mietwagenklasse Sie sich zum Ersatz aussuchen dürfen.

Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung

Manchmal kommt es vor, dass gar kein Mietwagen gebraucht wird. Alternativ steht Ihnen für die Dauer des Fahrzeugausfalls eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Wie genau sich die Summe zusammensetzt, fragen Sie am besten bei Ihrem KFZ Gutachter nach.

Recht auf den Ausgleich der Wertminderung

Ist Ihr beschädigtes Fahrzeug von der Werkstatt repariert worden, hat aber dennoch stark an Wert verloren, können Sie sich den Verlustbetrag auszahlen lassen. Der KFZ Gutachter muss dabei viele Faktoren beachten, die schlussendlich zur tatsächlichen Höhe der Kosten für die anfallende Wertminderung führen.

Schmerzensgeld

Haben Sie sich bei dem unverschuldeten Unfall verletzt, so sollten Sie schnellstmöglich einen Arzt aufsuchen. So kann eine Beweissicherung durchgeführt werden. Zögern Sie nicht zu lange, denn die Verletzungen dürfen noch nicht abgeheilt sein, damit alles korrekt erfasst werden kann und Ihnen das volle Schmerzensgeld zusteht.

Weitere Ersatzansprüche

Neben all den oben aufgezählten Rechten gibt es darüber hinaus auch noch Ansprüche auf An- und Abmeldekosten, Abschleppkosten, Umbaukosten, Arztkosten, Bergungskosten, Aufwandspauschalen, Entsorgungskosten, Gerichtskosten etc. Lassen Sie sich am besten von Ihrem KFZ Sachverständigen Ihres Vertrauens beraten, um allen Ansprüchen nachzukommen.

Menüelement: Ansprüche nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall, wenn Sie den Schaden nicht verursacht haben, also Haftpflichtschäden. Tipps vom KFZ Sachverständigen

4 Minuten Lesedauer

30. August 2022 zuletzt aktualisiert

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